Sonntag, 28. Oktober 2018

Beim Urheberrecht kann eine geistige Schöpfung geschützt werden. Diese muss eigentümlich sein. Der Ausdruck "eigentümlich" ist dabei ein unbestimmter Gesetzesbegriff und Bedarf einer Rechtsprechung. Daher stellt sich mir die Frage ob der/die Richter immer richtig urteilen können? Eventuell gibt es keine handfesten Beweise die eine Aussage stützen können. Anhand was wird dann geurteilt?